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   BPatG, 28.07.2020 - 2 Ni 19/20 (EP)   

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BPatG, 28.07.2020 - 2 Ni 19/20 (EP) (https://dejure.org/2020,33461)
BPatG, Entscheidung vom 28.07.2020 - 2 Ni 19/20 (EP) (https://dejure.org/2020,33461)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 2 Ni 19/20 (EP) (https://dejure.org/2020,33461)
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  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 28.07.2020 - 2 Ni 19/20
    Insoweit kann die Patentschrift im Hinblick auf die gebrauchten Begriffe auch ihr eigenes Lexikon darstellen (BGH, Urteil vom 2. März 1999, X ZR 85/96, in GRUR 1999, 909 - Spannschraube; Urteil vom 13. April 1999, X ZR 23/99, in …
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 28.07.2020 - 2 Ni 19/20
    Hierbei ist der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, zu bestimmen (BGH, Urteil vom 17. Juli 2012, X ZR 117/11, in GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 28.07.2020 - 2 Ni 19/20
    2000, 105 - Extrusionskopf), wobei auch die in der Patentschrift enthaltene Angaben zur Aufgabe der Erfindung - ebenso wie der übrige Inhalt der Patentschrift - nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen dürfen (BGH , Urteil vom 4. Februar 2010, Xa ZR 36/08, in GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012, X ZR 113/11, in GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III), und zwar auch dann, wenn sich das Patent bei objektiver Betrachtung auf eine engere Anspruchsfassung beschränkt, als dies vom technischen Gehalt der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik geboten wäre (BGH, Urteil vom 12. März 2002, X ZR 135/01, in GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus BPatG, 28.07.2020 - 2 Ni 19/20
    2000, 105 - Extrusionskopf), wobei auch die in der Patentschrift enthaltene Angaben zur Aufgabe der Erfindung - ebenso wie der übrige Inhalt der Patentschrift - nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen dürfen (BGH , Urteil vom 4. Februar 2010, Xa ZR 36/08, in GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012, X ZR 113/11, in GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III), und zwar auch dann, wenn sich das Patent bei objektiver Betrachtung auf eine engere Anspruchsfassung beschränkt, als dies vom technischen Gehalt der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik geboten wäre (BGH, Urteil vom 12. März 2002, X ZR 135/01, in GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II).
  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

    Auszug aus BPatG, 28.07.2020 - 2 Ni 19/20
    Im Hinblick auf die maßgebliche und insbesondere auch zwischen den Parteien im Streit stehende Auslegung der erfindungsgemäßen Lehre und verwendeten Begriffe ist gemäß Art. 69 Abs. 1 Satz 1 EPÜ der Inhalt der Patentansprüche in der jeweiligen Verfahrenssprache und danach das maßgeblich, was der angesprochene Fachmann - auch unter Einbeziehung seines Vorverständnisses (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008, X ZB 13/06, in GRUR 2008, 878 - Momentanpol II) - bei unbefangener Betrachtung den Patentansprüchen im Lichte der Gesamtoffenbarung der Patentschrift als Erfindungsgegenstand entnimmt (BGH, Urteil vom 9. Juni 2015, X ZR 101/13, in GRUR 2015, 868 - Polymerschaum II).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus BPatG, 28.07.2020 - 2 Ni 19/20
    2000, 105 - Extrusionskopf), wobei auch die in der Patentschrift enthaltene Angaben zur Aufgabe der Erfindung - ebenso wie der übrige Inhalt der Patentschrift - nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen dürfen (BGH , Urteil vom 4. Februar 2010, Xa ZR 36/08, in GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012, X ZR 113/11, in GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III), und zwar auch dann, wenn sich das Patent bei objektiver Betrachtung auf eine engere Anspruchsfassung beschränkt, als dies vom technischen Gehalt der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik geboten wäre (BGH, Urteil vom 12. März 2002, X ZR 135/01, in GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

    Auszug aus BPatG, 28.07.2020 - 2 Ni 19/20
    Im Hinblick auf die maßgebliche und insbesondere auch zwischen den Parteien im Streit stehende Auslegung der erfindungsgemäßen Lehre und verwendeten Begriffe ist gemäß Art. 69 Abs. 1 Satz 1 EPÜ der Inhalt der Patentansprüche in der jeweiligen Verfahrenssprache und danach das maßgeblich, was der angesprochene Fachmann - auch unter Einbeziehung seines Vorverständnisses (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008, X ZB 13/06, in GRUR 2008, 878 - Momentanpol II) - bei unbefangener Betrachtung den Patentansprüchen im Lichte der Gesamtoffenbarung der Patentschrift als Erfindungsgegenstand entnimmt (BGH, Urteil vom 9. Juni 2015, X ZR 101/13, in GRUR 2015, 868 - Polymerschaum II).
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